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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 27.01.2009, Aktenzeichen: 4 L 238/08 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 4 L 238/08

Beschluss vom 27.01.2009


Leitsatz:Eine auf dem Satzungsmuster des Ministeriums des Innern des Landes Sachsen-Anhalt (MBl. LSA 2006, 661 f.) beruhende Ausnahmeregelung in einer Zweitwohnungssteuersatzung zu einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung, mit der ein Verstoß der Satzung gegen Art. 6 Abs. 1 GG verhindert werden soll, erfasst nach ihrem Regelungsgehalt nicht auch Wohnungen, die zu Ausbildungszwecken unterhalten werden. Vielmehr muss dann die Ausübung eines Berufs der Anlass sein, die Zweitwohnung innezuhaben.
Rechtsgebiete:GG
Vorschriften:GG Art. 6, GG Art. 6 Abs. 1,
Stichworte:Ausbildung, Ausbildungszweck, Gründe, berufliche, Student, Studierende, Zweitwohnung, Zweitwohungssteuer,
Verfahrensgang:VG Halle, 5 A 271/06 vom 30.01.2008

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