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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 27.01.2004, Aktenzeichen: 2 L 495/03 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 2 L 495/03

Beschluss vom 27.01.2004


Leitsatz:1.Bei einer "Grenzfeststellung und Abmarkung" wird allein der örtliche Verlauf der im Liegen-schaftskataster festgehaltenen Flurstücksgrenze festgestellt. Rechtswidrig ist die Amtshandlung deshalb nur dann, wenn eine andere als die im Kataster nachgewiesene festgestellt worden ist.

2.Treffen die Eintragungen im Liegenschaftskataster nicht zu, so besteht insoweit ein Berichti-gungsanspruch. Solange dieser nicht durchgesetzt ist, bleibt die Richtigkeit der Grenzfeststellung und Abmarkung unberührt.

3.Eine entgegen § 17 Abs. 1 VermKatG unterbliebene Anhörung kann wie nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht nachgeholt werden.
Rechtsgebiete:LSA-VermKatG, LSA-VwVfG
Vorschriften:LSA-VermKatG § 16 I, LSA-VermKatG § 16 II, LSA-VermKatG § 17 I, LSA-VwVfG § 28 I, LSA-VwVfG § 45 I Nr 3,
Stichworte:Grenzfeststellung, Abmarkung, Grenze, Liegenschaftskataster, Anhörung, unterbliebene, Heilung,
Verfahrensgang:VG Halle 5 A 298/02

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