JuraForum.de > Urteile > OVG-SACHSEN-ANHALT > Beschluss vom 26.02.2004, Aktenzeichen: 2 L 33/04
| Leitsatz: | 1. Die Abschnittsbildung ist eine "innerdienstliche Ermessensentscheidung", die keiner Bekannt-machung und keiner besonderen satzungsrechtlichen Grundlage bedarf. Das gilt nur dann nicht, wenn das Ortsrecht einen besonderen Beschluss verlangt. 2. Ob es sich um eine selbständige Anlage handelt - was eine Abschnittsbildung überflüssig macht - beurteilt sich nicht nach der Straßenbezeichnung. Maßgeblich ist die natürliche Betrachtungsweise, die auf die durch Straßenführung, Straßenlänge, Straßenausstattung bedingten Gesamteindruck abstellt. |
| Rechtsgebiete: | LSA-KAG |
| Vorschriften: | LSA-KAG § 6 I, |
| Stichworte: | Abschnitt, Abschnittsbildung, Ermessen, innerdienstliches, Bekanntmachung, Veröffentlichung, Wille, bekundeter, Gemeindehandeln, Ortsrecht, Anlage, Anlagenbegriff, Betrachtung, natürliche, Straßenführung, Straßenbezeichnung, |
| Verfahrensgang: | VG Halle 2 A 208/01 |
Um den Volltext vom OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss vom 26.02.2004, Aktenzeichen: 2 L 33/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OVG-SACHSEN-ANHALT - 26.02.2004, 2 L 33/04" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum