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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 26.02.2004, Aktenzeichen: 2 L 33/04 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 2 L 33/04

Beschluss vom 26.02.2004


Leitsatz:1. Die Abschnittsbildung ist eine "innerdienstliche Ermessensentscheidung", die keiner Bekannt-machung und keiner besonderen satzungsrechtlichen Grundlage bedarf.

Das gilt nur dann nicht, wenn das Ortsrecht einen besonderen Beschluss verlangt.

2. Ob es sich um eine selbständige Anlage handelt - was eine Abschnittsbildung überflüssig macht - beurteilt sich nicht nach der Straßenbezeichnung.

Maßgeblich ist die natürliche Betrachtungsweise, die auf die durch Straßenführung, Straßenlänge, Straßenausstattung bedingten Gesamteindruck abstellt.
Rechtsgebiete:LSA-KAG
Vorschriften:LSA-KAG § 6 I,
Stichworte:Abschnitt, Abschnittsbildung, Ermessen, innerdienstliches, Bekanntmachung, Veröffentlichung, Wille, bekundeter, Gemeindehandeln, Ortsrecht, Anlage, Anlagenbegriff, Betrachtung, natürliche, Straßenführung, Straßenbezeichnung,
Verfahrensgang:VG Halle 2 A 208/01

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