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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 25.06.2009, Aktenzeichen: 4 L 459/08 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 4 L 459/08

Beschluss vom 25.06.2009


Leitsatz:1. Das Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt enthält weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Widmungsfiktion, die zur Folge hat, dass alle der Öffentlichkeit zugänglichen Verkehrsanlagen als gewidmet gelten.

2. Bei der Bekanntmachungsvorschrift in einer Hauptsatzung, wonach die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen, insbesondere von Satzungen, Abgabenordnungen und Verordnungen sowie deren Änderungen, soweit nicht anders vorgeschrieben, in einem Amtsblatt erfolgen und in Eilfällen vorab in der Lokalausgabe einer Tageszeitung, handelt es sich nicht um eine unzulässige Alternativregelung.
Rechtsgebiete:LSA-GO
Vorschriften:LSA-GO § 6 Abs. 2 S. 2, LSA-GO § 51,
Stichworte:Alternativbekanntmachung, Alternativregelung, Amtsblatt, Bekanntmachung, Bekanntmachungsregelung, Freigabe, Gemeindestraße, Nutzung, Öffentlichkeit, Straße, Straße, öffentliche, Tageszeitung, Verkehr, Veröffentlichung, Vorabinformation, Widmung, Widmungsfiktion,
Verfahrensgang:VG Dessau-Roßlau, 2 A 48/07 vom 20.11.2008

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