( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 24.06.2003, Aktenzeichen: 2 L 31/03 



OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 2 L 31/03

Beschluss vom 24.06.2003


Leitsatz:1. Der Satzungsgeber kann aus Gründen der Vereinfachung pauschalieren. Straßenreinigungsge-bühren müssen deshalb nicht nach dem Maß der konkreten Verschmutzung bemessen werden.

2. Bindet sich der Satzungsgeber aber durch ein System, so kann er von diesem nicht nach Belieben im Einzelfall abweichen. Eine systemwidrige Abweichung, die nicht durch einen besonderen Grund gerechtfertigt ist, verstößt als "objektive Willkür" gegen den Gleichheitssatz.

3. Eine unzulässige Abweichung liegt vor, wenn der Satzungsgeber für eine Reinigungsklasse auf den Verschmutzungsgrad abstellt, für alle anderen hingegen auf die jeweilige Verkehrsbedeutung der Straße.
Rechtsgebiete:GG, LSA-Verf, LSA-KAG
Vorschriften:GG Art. 3, LSA-Verf § 7, LSA-KAG § 2,
Stichworte:Gleichbehandlung, System, Abweichung, Grund, besonderer Willkür, Straßenreinigung, Reinigungsklasse, Verschmutzung, konkrete, Pauschalierung,
Verfahrensgang:VG Halle 5 A 118/02

Volltext

Um den Volltext vom OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss vom 24.06.2003, Aktenzeichen: 2 L 31/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/ovg-sachsen-anhalt/ovg-sachsen-anhalt-beschluss-vom-24-06-2003-az-2-l-3103

"OVG-SACHSEN-ANHALT - 24.06.2003, 2 L 31/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN