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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 23.10.2008, Aktenzeichen: 4 M 379/08 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 4 M 379/08

Beschluss vom 23.10.2008


Leitsatz:1. Die Einkommens- und Vermögenslage des Landwirts entscheidet in ihrer Gesamtheit darüber, ob eine Beitragszahlung ohne Gefahr für den Fortbestand des Betriebes finanziell bewältigt werden kann.

2. Der Beitragspflichtige muss in nachvollziehbarer Weise darlegen, dass er ohne die Stundung gezwungen wäre, das betroffene Grundstück unter Gefährdung der Wirtschaftlichkeit des verbleibenden Restbetriebes der bisherigen Nutzung zu entziehen. Dazu gehört auch eine umfassende Offenlegung seiner wirtschaftlichen Situation, d.h. seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse, weil nur so geprüft werden kann, ob der Beitragspflichtige tatsächlich zur Zahlung des Beitrages das Grundstück der landwirtschaftlichen Nutzung entziehen muss.
Rechtsgebiete:BauGB, LSA-KAG
Vorschriften:BauGB § 201, LSA-KAG § 13a Abs. 3,
Stichworte:Abwasserbeitrag, Betrieb, landwirtschaftlicher, Stundung,
Verfahrensgang:VG Dessau-Roßlau, 2 B 16/08 vom 13.08.2008

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