JuraForum.de > Urteile > OVG-SACHSEN-ANHALT > Beschluss vom 23.07.2007, Aktenzeichen: 2 M 172/07
| Leitsatz: | 1. Regelmäßig kommt die Verpflichtung der Behörde zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Wege der einstweiligen Anordnung nicht in Betracht, weil dies eine grundsätzlich unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache darstellen würde. 2. Für die Frage, ob das "erforderliche" Visum vorliegt, kommt es nicht darauf an, ob der Ausländer bei der Einreise irgendein Visum, sondern das Visum eingeholt hatte, das den jetzigen Aufenthaltszweck und die angestrebte Aufenthaltsdauer abdeckt. 3. Bei der ersten Alternative des § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG muss es sich um einen strikten Rechtsanspruch handeln; die Fälle der Ermessensreduzierung auf "Null" fallen nicht darunter (vgl. Beschl. d. Senats v. 22.07.2007 - 2 M 170/07 -, m. w. Nachw.). 4. Der Aussetzung der Abschiebung (Duldung) kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 10.10.2006 - 2 M 294/06 -, Juris, m. w. Nachw.) nicht die Funktion eines vorbereitenden oder ersatzweise gewährten Aufenthaltsrechts zu. Hat ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ein Bleiberecht in Form einer Fiktion nicht ausgelöst und ist demzufolge ein nach Antragsablehnung gestellter Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO unzulässig, scheidet aus gesetzessystematischen Gründen die Erteilung einer Duldung für die Dauer des Erteilungsverfahrens grundsätzlich aus. Aus diesem Grund scheitert regelmäßig ein Anordnungsgrund, und zwar unabhängig davon, wie der Antrag nach § 123 VwGO formuliert ist. 5. Eine grundsätzlich andere Sichtweise ist nur in besonderen Fällen geboten, etwa wenn es dem Ausländer im Hinblick auf Art. 6 GG nicht zugemutet werden kann und darf, seine in der Bundesrepublik gelebten familiären Beziehungen auch nur vorübergehend für die Dauer eines vom Ausland zu betreibenden Visumsverfahrens zu unterbrechen. |
| Rechtsgebiete: | VwGO, AufenthG |
| Vorschriften: | VwGO § 123, AufenthG § 18, AufenthG § 39, |
| Stichworte: | Anordnungsanspruch, Aufenthaltsdauer, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltszweck, Aussetzung der Abschiebung, Erwerbstätigkeit, Fiktionswirkung, Visum, Vorwegnahme : Hauptsache, |
| Verfahrensgang: | VG Halle, 1 B 73/07 vom 15.05.2007 |
Um den Volltext vom OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss vom 23.07.2007, Aktenzeichen: 2 M 172/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OVG-SACHSEN-ANHALT - 23.07.2007, 2 M 172/07" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum