JuraForum.de > Urteile > OVG-SACHSEN-ANHALT > Beschluss vom 23.03.2009, Aktenzeichen: 1 L 48/08
| Leitsatz: | Die Befähigungsvoraussetzungen gelten dann als im bisherigen Bundesgebiet erworben, wenn der dort durchgeführte Teil der Ausbildung und der Abschlussprüfung zeitlich mindestens die Hälfte der Gesamtausbildung - nach Maßgabe der gültigen Ausbildungsordnung - ausmacht. Es kommt auf die konkrete örtliche Verwendung an. Krankheits- und Urlaubstage oder sonstige Tage individueller Abwesenheit vom Dienst sind dem Ausbildungsabschnitt zuzurechnen, der gerade durchlaufen wird. |
| Rechtsgebiete: | 2. BesÜV |
| Vorschriften: | 2. BesÜV § 4 a.F., |
| Stichworte: | Besoldung, Zuschuss, |
| Verfahrensgang: | VG Magdeburg, 5 A 117/07 vom 26.02.2008 |
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