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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 23.03.2009, Aktenzeichen: 1 L 48/08 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 1 L 48/08

Beschluss vom 23.03.2009


Leitsatz:Die Befähigungsvoraussetzungen gelten dann als im bisherigen Bundesgebiet erworben, wenn der dort durchgeführte Teil der Ausbildung und der Abschlussprüfung zeitlich mindestens die Hälfte der Gesamtausbildung - nach Maßgabe der gültigen Ausbildungsordnung - ausmacht.

Es kommt auf die konkrete örtliche Verwendung an. Krankheits- und Urlaubstage oder sonstige Tage individueller Abwesenheit vom Dienst sind dem Ausbildungsabschnitt zuzurechnen, der gerade durchlaufen wird.
Rechtsgebiete:2. BesÜV
Vorschriften:2. BesÜV § 4 a.F.,
Stichworte:Besoldung, Zuschuss,
Verfahrensgang:VG Magdeburg, 5 A 117/07 vom 26.02.2008

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