JuraForum.de > Urteile > OVG-SACHSEN-ANHALT > Beschluss vom 22.01.2007, Aktenzeichen: 2 M 318/06
| Leitsatz: | 1. Das Rechtsschutzinteresse für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Versagung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis fällt weg, wenn der Ausländer freiwillig ausreist und damit nicht nur seine Abschiebung vermeiden will. 2. Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis hat nicht zur Folge, dass die mit der Versagung beendeten Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 AufenthG wieder auflebt. |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, VwGO |
| Vorschriften: | AufenthG § 81 Abs. 4, AufenthG § 84 Abs. 2 S. 1, VwGO § 80 Abs. 5, |
| Stichworte: | Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Rechtsschutzinteresse, Ausreise, Fiktionswirkung, |
| Verfahrensgang: | VG Dessau 3 B 298/06 vom 11.10.2006 |
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