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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 21.06.2006, Aktenzeichen: 4 M 244/06 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 4 M 244/06

Beschluss vom 21.06.2006


Leitsatz:Entsteht die sachliche Beitragspflicht nach Erlass des Vorausleistungsbescheides, darf in einem Widerspruchsverfahren gegen den Vorausleistungsbescheid eine nach Entstehung der sachlichen Beitragspflicht vorgenommene Grundstücksteilung nicht berücksichtigt werden. In dem Vorausleistungsbescheid dürfen keine Festsetzungen getroffen werden, von denen schon feststeht, dass sie in dem (späteren) endgültigen Heranziehungsbescheid nicht getroffen werden dürfen.
Rechtsgebiete:KAG LSA
Vorschriften:KAG LSA § 6 VII 1,
Stichworte:Vorausleistung, Vorausleistungsbescheid, Beitragspflicht, sachliche, Widerspruchsbescheid, Grundstücksteilung,
Verfahrensgang:VG Halle 4 B 59/06 vom 02.05.2006

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