JuraForum.de > Urteile > OVG-SACHSEN-ANHALT > Beschluss vom 21.05.2003, Aktenzeichen: 2 L 439/00
| Leitsatz: | 1. Die Besteuerung nach dem Aufwand ist mit Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren, solange zwischen Steuermaßstab und Vergnügungsaufwand ein lockerer Bezug besteht. Dies ist noch gewährleistet, wenn die Einspielergebnisse von Spielautomaten - ausgehend vom niedrigsten Wert - um 25 % schwanken. 2. Für die Jahre 1999 und 2000 durfte die kommunale Vergnügungssteuersatzung noch vom Wahrscheinlichkeitsmaßstab ausgehen (Steuerpauschale je Gerät). |
| Rechtsgebiete: | GG |
| Vorschriften: | GG Art. 3 I, |
| Stichworte: | Vergnügungssteuer, Spielautomat, Wirklichkeitsmaßstab, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Pauschalsteuer, Maßstab, Vergnügungsaufwand, Wahrscheinlichkeitsmaßstab bei Vergnügungssteuer für 1999/2000 noch nicht zu beanstanden, |
| Verfahrensgang: | VG Magdeburg 6 A 230/00 |
Um den Volltext vom OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss vom 21.05.2003, Aktenzeichen: 2 L 439/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OVG-SACHSEN-ANHALT - 21.05.2003, 2 L 439/00" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum