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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 21.02.2006, Aktenzeichen: 4 L 28/06 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 4 L 28/06

Beschluss vom 21.02.2006


Leitsatz:Die Abwasserabgabepflicht gemäß § 9 Abs. 1 AbwAG knüpft an die tatsächliche Sachherrschaft über eine (konkrete) Abwasserentsorgungsanlage an. Es reicht nicht aus, wenn in der Abwasserabgabensatzung der Kreis der Abgabepflichtigen auf die Grundstückseigentümer beschränkt bleibt und nicht auf den unmittelbaren Einleiter abgestellt wird.
Rechtsgebiete:AbwAG, AG AbwAG
Vorschriften:AbwAG § 9 I, AbwAG § 2, AG AbwAG § 7 II 1,
Stichworte:Abwasserabgabe, Abwälzung, Einleiter, Eigentum,
Verfahrensgang:VG Halle 5 A 230/03 vom 20.12.2004

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