JuraForum.de > Urteile > OVG-SACHSEN-ANHALT > Beschluss vom 21.02.2006, Aktenzeichen: 2 L 69/06
| Leitsatz: | Die im Rahmen der Grenzfeststellung erforderliche Wertung und Interpretation obliegt den Vermessungs- und Geoinformationsbehörden. Die Wertung und Interpretation sind vom Gericht lediglich daraufhin zu untersuchen, ob sie nicht nachvollziehbar, offensichtlich unrichtig, willkürlich oder sonst grob fehlerhaft erscheinen. Dies gilt umso mehr, als die Grenzfeststellung nicht eine objektiv bestehende Identität zwischen dem amtlichen Flurstücksabbild und dem reproduzierten Flurstücksurbild zum Gegenstand hat, sondern lediglich die (subjektive) behördliche Gewissheit hierüber. |
| Rechtsgebiete: | VermGeoG |
| Vorschriften: | VermGeoG § 16, |
| Stichworte: | Grenzfeststellung, Wertung, Interpretation, Abweichung, |
| Verfahrensgang: | VG Magdeburg 5 A 1075/03 vom 23.02.2004 |
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