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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 20.03.2009, Aktenzeichen: 3 M 153/09 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 3 M 153/09

Beschluss vom 20.03.2009


Leitsatz:Soweit die Eingriffsnorm des § 1 Abs. 2 SOG LSA eine Gefahrenlage im Sinne einer drohenden Verkürzung privater Rechte voraussetzt, ist der erforderlichen Gefahrenprognose das Tatsachenwissen zugrunde zu legen, das der Polizei zum Zeitpunkt ihres Einschreitens bekannt war.
Rechtsgebiete:LSA-SOG
Vorschriften:LSA-SOG § 1 Abs. 2,
Stichworte:Gefahrenprognose, Räumungsverbot, Schutz privater Rechte, Versiegelung, polizeiliche, Verfügung, einstweilige,
Verfahrensgang:VG Magdeburg, 1 B 64/09 vom 09.03.2009

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