( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 20.01.2009, Aktenzeichen: 2 M 288/08 



OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 2 M 288/08

Beschluss vom 20.01.2009


Leitsatz:1. Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der vorläufigen Aussetzung der Abschiebung wegen rechtlicher Unmöglichkeit fehlt der Anordnungsgrund, wenn die Abschiebung des Ausländers bereits aus tatsächlichen Gründen ausgesetzt ist.

2. Gleiches gilt, wenn der Ausländer zwar aktuell über keine Duldung verfügt, seine Abschiebung aber aus tatsächlichen Gründen unmöglich ist und die Ausländerbehörde - auch ohne gerichtliche Verpflichtung - dazu bereit, eine Duldung aus diesem Grund zu erteilen.
Rechtsgebiete:AufenthG
Vorschriften:AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1,
Stichworte:Anordnungsgrund, Aussetzung der Abschiebung, Rechtsschutzinteresse,
Verfahrensgang:VG Halle, 1 B 266/08 vom 27.11.2008

Volltext

Um den Volltext vom OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss vom 20.01.2009, Aktenzeichen: 2 M 288/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/ovg-sachsen-anhalt/ovg-sachsen-anhalt-beschluss-vom-20-01-2009-az-2-m-28808

"OVG-SACHSEN-ANHALT - 20.01.2009, 2 M 288/08" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN