JuraForum.de > Urteile > OVG-SACHSEN-ANHALT > Beschluss vom 19.10.2006, Aktenzeichen: 4 L 72/06
| Leitsatz: | Es ist weder willkürlich noch verstößt es gegen das als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes zu verstehende Prinzip der Leistungsproportionalität, wenn die Trinkwassergrundgebühr bei Wohngrundstücken nach einem personengebundenen Maßstab berechnet wird und bei nicht zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken nach der Nenngröße des Wasserzählers. |
| Rechtsgebiete: | KAG LSA |
| Vorschriften: | KAG LSA § 5 Abs. 1 S. 1, KAG LSA § 5 Abs. 3, |
| Stichworte: | Trinkwasser, Trinkwassergrundgebühr, Grundgebühr, Wohngrundstück, Leitungsproportionalität, Wasserzähler, Nenngröße, Gebührenmaßstab, |
| Verfahrensgang: | VG Magdeburg 4 A 520/03 vom 12.12.2005 |
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