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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 18.09.2003, Aktenzeichen: 2 M 407/03 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 2 M 407/03

Beschluss vom 18.09.2003


Leitsatz:keine Wiederholung der letzten Klasse bei mangelnder Lernhaltung
Die Wiederholung der letzten Klasse der Sekundarstufe zum Erwerb der Fachoberschulreife ist nicht zu gestatten, wenn die Klassenkonferenz aufgrund einer negativen, rechtlich nicht angreifbaren Prognose zu dem Ergebnis gelangt ist, die Lernhaltung lasse einen Erfolg nicht erwarten.
Rechtsgebiete:LSA-AbschlussVO-Sek-I, LSA-VersVO
Vorschriften:LSA-AbschlussVO-Sek-I, LSA-VersVO,
Stichworte:Wiederholung, Lernhaltung, Fachoberschulreife, Beurteilung, pädagogische Eindruck, persönlicher, Klassenkonferenz, Prognose, Fehlstunde, unentschuldigte,
Verfahrensgang:VG Dessau 2 B 238/03

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