( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 18.07.2006, Aktenzeichen: 1 M 64/06 



OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 1 M 64/06

Beschluss vom 18.07.2006


Leitsatz:1. Eine "gelegentliche" Cannabiseinnahme i. S. der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV setzt einen mehrmaligen Cannabiskonsum voraus.

2. Ein in der Vergangenheit liegender Drogenkonsum ist nach einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis, der eine mehrjährige Drogenabstinenz vorausging, nicht mehr zur Beurteilung der Frage heranzuziehen, ob eine "gelegentliche" Einnahme von Cannabis vorliegt.

3. Wird die Fahrerlaubnis neu erteilt, nachdem ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eine längere Drogenabstinenz vorliegt, so stellt der frühere Drogenkonsum ein abgeschlossenes Ereignis dar, das keinen für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "gelegentlich" relevanten Zusammenhang mit einem späteren - einmaligen - Cannabiskonsum nach der Neuerteilung aufweist.
Rechtsgebiete:FeV, VwGO
Vorschriften:FeV § 46 I, FeV Anl. 4 Nr. 9.2.2, VwGO § 80 V,
Stichworte:Abstinenz, Cannabis, Cannabiseinnahme, gelegentliche, Eignungsmangel, Entziehung, Fahreignung, Fahrerlaubnis, Neuerteilung, Untersuchung, medizinisch-psychologische,
Verfahrensgang:VG Magdeburg 1 B 43/06 vom 15.03.2006

Volltext

Um den Volltext vom OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss vom 18.07.2006, Aktenzeichen: 1 M 64/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/ovg-sachsen-anhalt/ovg-sachsen-anhalt-beschluss-vom-18-07-2006-az-1-m-6406

"OVG-SACHSEN-ANHALT - 18.07.2006, 1 M 64/06" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN