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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 18.06.2004, Aktenzeichen: 2 L 354/03 



OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 2 L 354/03

Beschluss vom 18.06.2004


Leitsatz:1.Das "16-m-Privileg" und das Wahlrecht des Bauherrn bleiben auch dann in vollem Umfang erhalten, wenn auf bis zu zwei Außenwänden auf Grund anderer Vorschriften (Ausnahme oder Abweichung) eine Reduzierung der Abstandstiefe gewährt wurde.

2. Für die Einhaltung der Abstandsflächen auf dem Baugrundstück sind die Grenzen des Buchgrundstücks maßgeblich.

3. Das Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine von einem Rechtsanwalt vertretene Partei nicht beantragt hat.
Rechtsgebiete:LSA-BauO, VwGO
Vorschriften:LSA-BauO § 6 VI, LSA-BauO § 6 XIV, LSA-BauO § 75, VwGO § 86 I, VwGO § 86 II,
Stichworte:Grenzabstand, Seitenprivileg, Ausnahme, Abweichung, Abstandsfläche, Baugrundstück, Buchgrundstück,
Verfahrensgang:VG Halle 2 A 381/01 vom 25.06.2003

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