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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 18.03.2005, Aktenzeichen: 1 M 91/05 



OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 1 M 91/05

Beschluss vom 18.03.2005


Leitsatz:1. Die Veranstaltung von Sportwetten (hier: Oddset-Wetten) ohne eine behördliche Erlaubnis verstößt gegen § 284 StGB und damit gegen die öffentliche Sicherheit im Sinne des § 13 SOG LSA. Dem staatlichen Glücksspielmonopol stehen dabei weder verfassungs- noch europarechtliche Bedenken gegenüber.

2. Weder eine aufgrund des Gewerbegesetzes der DDR noch eine von Behörden außerhalb des Landes Sachsen-Anhalt erteilte Erlaubnis im Sinne des Glücksspielrechts führt bezogen auf im Land Sachsen-Anhalt veranstaltete Sportwetten zu einer Legalisierungswirkung.
Rechtsgebiete:LSA, EV
Vorschriften:LSA § 13, EV Art. 90, EV Art. 19,
Stichworte:Sportwette, Glücksspiel, Oddset: Wette,
Verfahrensgang:VG Halle 3 B 87/04 vom 17.01.2005

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