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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 17.12.2004, Aktenzeichen: 2 P 212/04 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 2 P 212/04

Beschluss vom 17.12.2004


Leitsatz:1. Ein beim Oberverwaltungsgericht als Gericht der Hauptsache gestellter erneuter Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ist unzulässig, wenn das Verwaltungsgericht bereits einen entsprechenden Antrag abgelehnt hatte.

2. Zum Erfolg des als Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO zu behandelnden Antrags.
Rechtsgebiete:VwGO
Vorschriften:VwGO § 80 V, VwGO § 80 VII,
Stichworte:Rechtsschutz, vorläufiger, Gericht : Hauptsache, Abänderungsantrag,
Verfahrensgang:VG Magdeburg 2 A 557/02 vom 22.05.2003

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