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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 17.06.2005, Aktenzeichen: 2 L 264/02 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 2 L 264/02

Beschluss vom 17.06.2005


Leitsatz:1. Eine zu weit gehende "Ausklammerung" von Genehmigungsvoraussetzungen und die "Abschiebung" auf Nebenbestimmungen begegnet Bedenken.

2. Sieht das Gericht von der Einholung weiterer Gutachten ab, verletzt es seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn sich dem Gericht eine weitere Sachaufklärung aufdrängen musste; dies ist nicht schon dann der Fall, wenn andere Sachverständige zu widersprechenden Ergebnissen gekommen sind.
Rechtsgebiete:LSA-BauO, BauGB, VwGO
Vorschriften:LSA-BauO § 77 I 1, LSA-BauO § 77 III, BauGB § 34, VwGO § 86 I,
Stichworte:Skaterpark, Baugenehmigung, Anfechtung, Nebenbestimmung, Lärmschutz, Immission, Freizeitanlage, Sportanlage, Mischgebiet, Beweiserhebung, Aufdrängen, Gutachten, widersprechendes,
Verfahrensgang:VG Magdeburg 4 A 197/00 vom 19.03.2002

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