( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 17.02.2009, Aktenzeichen: 1 L 2/08 



OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 1 L 2/08

Beschluss vom 17.02.2009


Leitsatz:Die Festsetzung von Versorgungsbezügen bzw. Übergangsgebührnissen steht unter dem Vorbehalt einer möglichen gesetzlichen Änderung im Hinblick auf die Anrechnung von Einkünften aus einer Erwerbstätigkeit. Überzahlte Versorgungsbezüge sind grundsätzlich zurückzuzahlen, wobei es nicht darauf ankommt, ob sich der Versorgungsempfänger dem gesetzlichen Vorbehalt im Zeitpunkt der Überzahlung bewusst gewesen ist.
Rechtsgebiete:SVG
Vorschriften:SVG § 11 Abs. 3, SVG § 49 Abs. 2,
Stichworte:Bemessungssatz, Erwerbseinkommen, Rückforderung, Übergangsgebührnisse,
Verfahrensgang:VG Magdeburg, 5 A 4/07 vom 22.11.2007

Volltext

Um den Volltext vom OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss vom 17.02.2009, Aktenzeichen: 1 L 2/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/ovg-sachsen-anhalt/ovg-sachsen-anhalt-beschluss-vom-17-02-2009-az-1-l-208

"OVG-SACHSEN-ANHALT - 17.02.2009, 1 L 2/08" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN