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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 16.11.2006, Aktenzeichen: 4 L 191/06 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 4 L 191/06

Beschluss vom 16.11.2006


Leitsatz:Eine Nacherhebung ist nicht nur rechtlich zulässig, sondern von Gesetzes wegen und nach dem maßgeblichen Satzungsrecht geboten. Ist ein Beitragspflichtiger zu niedrig veranlagt worden, ist der Zweckverband verpflichtet, bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung durch Bescheid auch entsprechende Nachforderungen geltend zu machen, um so den bestehenden Beitragsanspruch voll auszuschöpfen. Insoweit steht selbst die Bestandskraft eines vorhergehenden Beitragsbescheides, der seinem Regelungsgehalt nach einen Beitragsanspruch nicht voll ausschöpft, einer Nacherhebung durch einen weiteren (selbständigen) Bescheid nicht entgegen.
Rechtsgebiete:KAG-LSA, VwVfG, AO
Vorschriften:KAG-LSA § 6, VwVfG § 44, AO § 125,
Stichworte:Nacherhebung, Anschlussbeitrag, Verwaltungsakt, Nichtigkeit, Zuständigkeit, Verbandsgründung, unwirksame Verzinsung, Verwirkung,
Verfahrensgang:VG Dessau 3 A 583/04 vom 24.02.2006

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