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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 16.09.2003, Aktenzeichen: 2 M 455/03 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 2 M 455/03

Beschluss vom 16.09.2003


Leitsatz:1. Der Ehegatte ohne eigenes Aufenthaltsrecht hat kein Bleiberecht, solange das Asylverfahren des anderen Ehegatten noch nicht abgeschlossen ist.

2. Auch Art. 6 Abs. 1 GG hindert die Behörde nicht, den Ausländer, dessen Asylverfahren rechts-kräftig abgeschlossen ist, der kein Folgeverfahren betreibt und der kein eigenes Bleiberecht hat, abzuschieben.

3. Das Asylverfahrensrecht sieht kein Nachzugsrecht von Familienangehörigen vor.
Rechtsgebiete:GG, AuslG, AsylVfG
Vorschriften:GG Art. 6 I, AuslG §§ 17 ff, AuslG § 55 II, AsylVfG § 68 I, AsylVfG § 70 I,
Stichworte:Asylverfahren, abgeschlossenes, Asylverfahren, laufendes : Ehegatte, Familienangehöriger, Nachzug, Aufenthaltsrecht, eigenes,
Verfahrensgang:VG Magdeburg 9 B 555/03

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