Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 16.01.2009, Aktenzeichen: 4 M 430/08 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 4 M 430/08

Beschluss vom 16.01.2009


Leitsatz:1. Eine in der Beitragssatzung vorgesehene Rundungsregelung für Brüche, wenn die Geschosszahl in Bebauungsplangebieten ohne entsprechende Festsetzung der Vollgeschosszahl im Bebauungsplan durch eine Division der höchstzulässigen Gebäudehöhe mit 3,5 bzw. 2,3 ermittelt wird, ist nicht zu beanstanden. Indem für Bruchzahlen bei dem Wert 0,50 bzw. 0,51 eine Grenze für die Auf- und Abrundung gezogen wird, wird einerseits dem Gesichtspunkt der Praktikabilität Rechnung getragen und andererseits noch das Vorteilsprinzip des § 6 Abs. 5 Satz 1 KAG LSA gewahrt.

2. Es ist dem Satzungsgeber unbenommen, die Bestimmung der Einrichtung i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA in der Beitragssatzung selbst vorzunehmen und dabei eine vorherige Bestimmung in der Anschlusssatzung bzw. der technischen Satzung der Sache nach abzuändern (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 26. Juni 2003 - 1 L 252/03 -).
Rechtsgebiete:LSA-KAG
Vorschriften:LSA-KAG § 6 Abs. 1 S. 1, LSA-KAG § 6 Abs. 5 S. 1, LSA-KAG § 6 Abs. 6 S. 2,
Stichworte:Abrundung, Abwasserbeitrag, Anschlussnahme, Aufrund, Einrichtung, Einrichtungsbestimmung, Festsetzungsverjährung, Gesamtunwirksamkeit, Geschosszahl, Herstellungsbeitrag, Kirche, Kirchengebäude, Kirchengrundstück, Rundungsregelung, Teilbarkeit, Umschluss, Vollgeschoss, Vorteilsprinzip,
Verfahrensgang:VG Halle, 4 B 427/08 vom 23.09.2008

Volltext

Um den Volltext vom OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss vom 16.01.2009, Aktenzeichen: 4 M 430/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OVG-SACHSEN-ANHALT - 16.01.2009, 4 M 430/08" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum