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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 15.10.2008, Aktenzeichen: 3 M 536/08 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 3 M 536/08

Beschluss vom 15.10.2008


Leitsatz:Macht ein Schüler im Rahmen eines Antrages auf Beschulung außerhalb des Schulbezirkes geltend, dass es aufgrund der täglichen Konfrontation mit dem Namen der zu besuchenden Schule voraussichtlich zu erheblichen psychischen Beeinträchtigungen kommen wird, rechtfertigt dies keine Ausnahme von der Beschulung im Schulbezirk nach § 41 Abs. 1 Satz 3 SchulG LSA.
Rechtsgebiete:LSA-SchulG
Vorschriften:LSA-SchulG § 41 Abs. 1,
Stichworte:Ausnahme, Härtefall, Schulbezirk,
Verfahrensgang:VG Magdeburg, 7 B 328/08 vom 20.08.2008

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