( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 15.01.2003, Aktenzeichen: 2 M 66/02 



OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 2 M 66/02

Beschluss vom 15.01.2003


Leitsatz:1. Eine außergewöhnliche Härte i. S. des § 19 Abs. 1 Satz 2 AuslG liegt insbesondere vor, wenn dem Ehegatten wegen der aus der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft erwachsenden Rückkehrverpflichtung eine erhebliche Beeinträchtigung seiner schutzwürdigen Belange droht; dazu gehört auch das Wohl eines mit dem Ehegatten in familiärer Gemeinschaft lebenden Kinds.

2. Leben der ausländische Elternteil und das minderjährige Kind getrennt, so bedarf es zusätzlicher Anhaltspunkte, um gleichwohl eine familiäre Lebensgemeinschaft annehmen zu können. Dies gilt auch nach Änderung des Kindschaftsrechts vom Juli 1998.
Rechtsgebiete:AuslG, BGB
Vorschriften:AuslG § 19 I 1 Nr 2, AuslG § I 2, BGB § 1626 III, BGB § 1684 I,
Stichworte:Aufenthaltsrecht eigenständiges, Härte, Aufenthaltserlaubnis, Belang schutzwürdiger, Beeinträchtigung erhebliche, Kindeswohl, Lebensgemeinschaft familiäre, Getrennt-Leben,
Verfahrensgang:VG Halle 1 B 4/02

Volltext

Um den Volltext vom OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss vom 15.01.2003, Aktenzeichen: 2 M 66/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/ovg-sachsen-anhalt/ovg-sachsen-anhalt-beschluss-vom-15-01-2003-az-2-m-6602

"OVG-SACHSEN-ANHALT - 15.01.2003, 2 M 66/02" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN