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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 15.01.2003, Aktenzeichen: 1 M 480/02 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 1 M 480/02

Beschluss vom 15.01.2003


Leitsatz:Setz die Behörde im Verlauf eines Veranlagungszeitraums eine Gebühr fest, obwohl diese nach dem Satzungsrecht erst mit dem Ablauf des Veranlagungsjahres entsteht, so darf der Bescheid nicht aufgehoben werden, wenn dieser dem Bescheid ursprünglich anhaftende Mangel im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Gericht nicht mehr vorliegt (a. A. Nds.OVG, KStZ 1994, 77).
Rechtsgebiete:LSA-KAG
Vorschriften:LSA-KAG § 5 I S. 1,
Stichworte:Abwassergebühren, Mindestgebühr : Entstehung, Festsetzung, Fehlerheilung,
Verfahrensgang:VG Dessau 4 B 480/02 vom 24.09.2002
Rechtskraft:ja

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