( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 14.11.2007, Aktenzeichen: 4 L 641/04 



OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 4 L 641/04

Beschluss vom 14.11.2007


Leitsatz:1. Ein Abwasser- und Trinkwasserzweckverband kann die Aufgabe der Trinkwasserversorgung auch nach Veräußerung seiner Gesellschaftsanteile an einen Dritten, der die Aufgabe besorgt, erfüllen, wenn das durch einen entsprechenden Vertrag mit dem Dritten gesichert ist.

2. Die Gemeinde darf die Gesellschaftsanteile an einem Dritten, der ihr Gemeindegebiet mit Trinkwasser versorgt, erwerben, wenn sie erwarten durfte, sie werde künftig für die Trinkwasserversorgung sachlich und örtlich zuständig sein.
Rechtsgebiete:LSA-GO
Vorschriften:LSA-GO § 105 Abs. 1 S. 1, LSA-GO § 116, LSA-GO § 117, LSA-GO § 122 Abs. 1, LSA-GO § 122 Abs. 2,
Stichworte:Erwerb, Geschäftsanteile, Trinkwasserversorgung, Übertragung, Veräußerung,
Verfahrensgang:VG Dessau-Roßlau, 4 A 99/04 vom 25.08.2004

Volltext

Um den Volltext vom OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss vom 14.11.2007, Aktenzeichen: 4 L 641/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/ovg-sachsen-anhalt/ovg-sachsen-anhalt-beschluss-vom-14-11-2007-az-4-l-64104

"OVG-SACHSEN-ANHALT - 14.11.2007, 4 L 641/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN