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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 14.10.2003, Aktenzeichen: 1 L 263/03 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 1 L 263/03

Beschluss vom 14.10.2003


Leitsatz:1. Stellt die Inkrafttretensregelung nicht auf die Bekantgabe, sondern auf die Veröffentlichung ab, so rechtfertigt dies nicht den Schluss, der Satzungsgeber wolle an ein anderes Ereignis als die dem Bekantmachungsrecht entsprechende wirksame Verkündung der Satzung abstellen.

2. Ein veröffentlichter Abgabesatz ist auch dann unwirksam, wenn er unter dem beschlossenen Abgabesatz liegt. Verkündet der Verbandsvorsitzende einen anderen als den von der Ver-bandsversammlung beschlossenen Satzungstext, so fehlt dem verkündeten Text die Rechts-normqualität, weil er nicht von der Verbandsversammlung beschlossen worden ist.
Rechtsgebiete:LSA-GO
Vorschriften:LSA-GO § 6 II S 2, LSA-GO § 44 III Nr. 1,
Stichworte:Rückwirkung, Bekanntgabe, Veröffentlichung, Verkündung des Satzungstextes, Beitragsrecht,
Verfahrensgang:VG Dessau 4 A 2257/02 vom 18.06.2003

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