JuraForum.de > Urteile > OVG-SACHSEN-ANHALT > Beschluss vom 14.09.2007, Aktenzeichen: 4 L 242/06
| Leitsatz: | Der Formulierung des § 54 Abs. 3 SOG LSA lässt sich nicht entnehmen, dass ein weiteres Zwangsgeld erst dann angedroht und festgesetzt werden darf, wenn die zuvor festgesetzten Zwangsmittel auch beigetrieben worden sind bzw. zumindest ein erfolgloser Beitreibungsversuch gemacht worden ist. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Behörde lediglich den Misserfolg der früheren Androhung abwarten muss und nicht gezwungen ist, das zunächst festgesetzte Zwangsgeld auch beizutreiben. Die Erfolglosigkeit des angedrohten und festgesetzten ersten Zwangsgeldes ist insoweit bereits dann gegeben, wenn der Verantwortliche seine Unterlassungsverpflichtung nicht bzw. nicht fristgerecht erfüllt hat. |
| Rechtsgebiete: | LSA-VwVG, LSA-SOG |
| Vorschriften: | LSA-VwVG § 71, LSA-SOG § 53 Abs. 3, |
| Stichworte: | Festsetzung, Festsetzung, wiederholte, Zwangsgeld, |
| Verfahrensgang: | VG Dessau-Roßlau, 1 A 27/06 vom 12.04.2006 |
Um den Volltext vom OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss vom 14.09.2007, Aktenzeichen: 4 L 242/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OVG-SACHSEN-ANHALT - 14.09.2007, 4 L 242/06" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum