JuraForum.de > Urteile > OVG-SACHSEN-ANHALT > Beschluss vom 14.01.2004, Aktenzeichen: 2 O 7/04
| Leitsatz: | 1.Hinreichende Erfolgsaussicht i. S. des § 114 ZPO ist anzunehmen, wenn der Rechtsstandpunkt des Antragstellers ohne Überspannung der Anforderungen zutreffend oder bei schwieriger Rechtslage zumindest vertretbar erscheint (Bestätigung von OVG LSA, Beschl. v. 06.04.1998 - 2 F 366/96 -). 2.Ein Beitragsanspruch kann nur verwirkt sein, wenn er über einen gewissen Zeitraum hindurch nicht geltend gemacht worden ist, die Gemeinde zum Ausdruck gebracht hat, dass der Beitragspflichtige den Beitrag nicht mehr schuldet oder dass er mit einer Heranziehung nicht mehr zu rechnen hat, und wenn sich der Beitragspflichtige darauf unter Umständen eingerichtet hat, welche die Erhebung des Beitrags als gegen Treu und Glauben erscheinen lassen. 3.Ob eine Straße mit Geh- und Radwegen ausgestattet wird, obliegt auch mit Blick auf das Erfor-derlichkeitsmerkmal des § 129 Abs. 1 BauGB dem Ermessen der Gemeinde. 4.Ein Mangel im Vergabeverfahren wirkt sich erst aus, wenn sich die Gemeinde nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind. Die Kosten müssen erkennbar grob unangemessen sein und sachlich schlechthin nicht mehr vertretbar sein. |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO, BGB, BauGB |
| Vorschriften: | VwGO § 166, ZPO § 114, BGB § 242, BauGB § 128 I Nr. 1, BauGB § 128 I Nr. 2, BauGB § 129 I, |
| Stichworte: | Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, Verwirkung, Erschließungsbeitrag, Treu und Glauben, Erforderlichkeit, Gehweg, Radweg, Vergabe, Wirtschaftlichkeit, |
| Verfahrensgang: | VG Magdeburg 2 A 117/03 |
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