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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 13.10.2008, Aktenzeichen: 4 L 354/06 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 4 L 354/06

Beschluss vom 13.10.2008


Leitsatz:Der Begriff der geschlossenen Ortslage, der in § 5 Abs. 1 S. 2 und 3 StrG LSA definiert ist, ist aus straßenrechtlicher und nicht bauplanungsrechtlicher Sicht zu beurteilen; insbesondere ist es angesichts der unterschiedlichen Gesetzeszwecke verfehlt, den straßenrechtlichen Begriff "geschlossene Ortslage" in enger Anlehnung an § 34 BauGB auszulegen.

Die richtige Betrachtungsweise muss von der Straße her ansetzen und die sich in der Nähe befindliche Bebauung in den Blick nehmen; dabei ist ein weitläufiger Betrachtungsrahmen zugrunde zu legen.
Rechtsgebiete:BauGB, LSA-StrG
Vorschriften:BauGB § 34, LSA-StrG § 5 Abs. 1 S. 2, LSA-StrG § 5 Abs. 1 S. 3, LSA-StrG § 47, LSA-StrG § 50,
Stichworte:Ortslage, geschlossene, Straßenreinigungsgebühr,
Verfahrensgang:VG Dessau-Roßlau, 1 A 77/06 vom 18.07.2006

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