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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 13.06.2006, Aktenzeichen: 2 M 211/06 



OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 2 M 211/06

Beschluss vom 13.06.2006


Leitsatz:Bei dem Abriss von Gebäuden und insbesondere auch von Plattenbauten lässt sich ein gewisses Maß an Störungen und Belästigungen für die Nachbarn, insbesondere durch Lärm und Staubentwicklung, niemals vollständig vermeiden. Auch handelt es sich bei solchen Arbeiten regelmäßig um eine Ausnahmesituation, die für die Nachbarn auch dann zumutbar erscheint, wenn die Störungen das üblicherweise hinzunehmende Ausmaß kurzfristig überschreiten.
Rechtsgebiete:BauO LSA
Vorschriften:BauO LSA § 64,
Stichworte:Kamilit, Plattenbau, Abriss, Ermessensreduzierung auf Null,
Verfahrensgang:VG Magdeburg 4 B 132/06 vom 09.06.2006

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