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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 13.02.2008, Aktenzeichen: 4 M 232/07 



OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 4 M 232/07

Beschluss vom 13.02.2008


Leitsatz:Selbst wenn mit dem Abschluss der Baumaßnahme nach § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA bereits das - mangels eines bestimmten Pflichtigen - abstrakte Beitragsschuldverhältnis entstanden ist, kann gemäß § 6 Abs. 8 KAG LSA der Erwerber des Eigentums beitragspflichtig werden, wenn der Beitragsbescheid noch nicht erlassen worden ist und erst ergeht, nachdem der Eigentumswechsel stattgefunden hat. Erwirbt der neue Eigentümer das Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung, wirkt sich das auf die abstrakte und persönliche Beitragsschuld nicht aus. Nach § 52 Abs. 1 Satz 2 ZVG können zwar Rechte bei der Zwangsversteigerung eines Grundstückes unter bestimmten Voraussetzungen erlöschen. Dies betrifft jedoch nicht den Beitragsanspruch der Gemeinde, sondern nur das ihr in diesem Zusammenhang zustehende Grundpfandrecht, die nach § 6 Abs. 9 KAG LSA auf dem Grundstück ruhende öffentliche Last, d. h. die dingliche Sicherung der Abgabenforderung.
Rechtsgebiete:KAG LSA, ZVG
Vorschriften:KAG LSA § 6 Abs. 6 Satz 1, KAG LSA § 6 Abs. 8, KAG LSA § 6 Abs. 9, ZVG § 52 Abs. 1 S. 2,
Stichworte:Beitragsschuldverhältnis, Eigentumswechsel, Grundpfandrecht, Last, öffentliche, Sicherung, dingliche, Zwangsversteigerung,
Verfahrensgang:VG Halle, 2 B 136/07 vom 01.08.2007

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