JuraForum.de > Urteile > OVG-SACHSEN-ANHALT > Beschluss vom 12.07.2004, Aktenzeichen: 2 M 474/03
| Leitsatz: | 1. Dem Bauherrn fehlt die Beschwer für das Rechtsmittelverfahren, wenn das Gericht die behördliche Entscheidung über die Ersetzung des Einvernehmens aufgehoben oder die aufschiebende Wirkung des von der Gemeinde eingelegten Rechtsbehelfs hergestellt hat. Der Bauherr kann auch nicht die Erteilung des Einvernehmens einklagen, sondern muss seinen Anspruch auf die Baugenehmigung durchzusetzen versuchen. 2. Die Baubehörde muss der Gemeinde Gelegenheit zur eigenen Entscheidung geben, ehe sie das Einvernehmen ersetzt. Wird die Frist zu kurz bemessen, so heilt ein Abwarten diese Rechtswidrigkeit nicht. Der Mangel kann auch nicht entsprechend dem verwaltungsverfahrensrechtlichen Anhörungsrecht "geheilt" werden. |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB, LSA-BauO, LSA-VwVfG |
| Vorschriften: | VwGO § 42 II, BauGB § 36, LSA-BauO § 74 I 1, LSA-BauO § 74 II 2, LSA-VwVfG § 45 I 3, |
| Stichworte: | Einvernehmen, gemeindliches, Ersetzung, Anfechtung, Bauherr, Rechtsverletzung, Recht, eigenes, Verwaltungsakt, interner, |
| Verfahrensgang: | VG Halle 2 B 94/03 vom 09.09.2003 |
Um den Volltext vom OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss vom 12.07.2004, Aktenzeichen: 2 M 474/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OVG-SACHSEN-ANHALT - 12.07.2004, 2 M 474/03" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum