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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 11.11.2004, Aktenzeichen: 2 M 528/04 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 2 M 528/04

Beschluss vom 11.11.2004


Leitsatz:1. Die Bestimmung einer Hauptsatzung, wonach Satzungen der Gemeinde entweder im Amtsblatt des Landkreises oder im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft bekannt gemacht werden sollen, entspricht nicht rechtsstaatlichen Anforderungen und ist nichtig.

2. Es reicht auch nicht aus, wenn in dem einen Verkündungsblatt auf die konkrete Veröffentlichung im anderen Verkündungsblatt hingewiesen wird.
Rechtsgebiete:LSA-GO
Vorschriften:LSA-GO § 6 II 2,
Stichworte:Satzung, Veröffentlichung, Bekanntmachung, Bekanntmachungsorgan, alternatives, Veröffentlichungsorgan, alternatives, Verkündungsblatt, alternatives, Verkündungshinweis, Amtsblatt,
Verfahrensgang:VG Halle 2 B 47/04 vom 18.08.2004

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