JuraForum.de > Urteile > OVG-SACHSEN-ANHALT > Beschluss vom 08.05.2007, Aktenzeichen: 1 O 52/07
| Leitsatz: | Eine Haftungserklärung, mit der sich ein Gesellschafter des Zuwendungsempfängers auf die Forderung der Zuwendungsbehörde bereit erklärt, in das Subventionsverhältnis einzutreten und mit dem Zuwendungsempfänger für die Erfüllung der Fördervoraussetzungen und eine eventuelle Rückzahlung der Zuwendung als Gesamtschuldner zu haften, ist als eine auf einen öffentlich-rechtlichen Schuldbeitritt gerichtete Erklärung auszulegen. Für Streitigkeiten hieraus ist bei öffentlich-rechtlicher Ausgestaltung des Subventionsverhältnisses der Verwaltungsrechtsweg gegeben. |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Vorschriften: | VwGO § 40 Abs. 1 S. 1, |
| Stichworte: | Bürgschaft, Gesamtschuldner, Haftungserklärung, Schuldbeitritt, Subventionsverhältnis, Verwaltungsrechtsweg, |
| Verfahrensgang: | VG Magdeburg, 3 A 336/06 vom 25.02.2007 |
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