JuraForum.de > Urteile > OVG-SACHSEN-ANHALT > Beschluss vom 08.05.2006, Aktenzeichen: 1 L 356/05
| Leitsatz: | 1. Zur Vereinbarkeit so genannter Wartezeiten in Bestimmungen zur Laufbahnregelung. 2. Zur Möglichkeit der Verkürzung von laufbahnrechtlichen "Wartezeiten". 3. Die für eine Beförderung vorausgesetzte Wartezeit und damit eine Beförderungspraxis oder Regelungen über das Beförderungsverfahren, die Beförderungsaussichten von einem Mindestdienstalter abhängig machen, können mit Art. 33 Abs. 2 GG, insbesondere dem daraus folgenden Leistungsgrundsatz, in Einklang stehen, wenn sie der sachgerechten Anwendung des Leistungsgrundsatzes zu dienen bestimmt sind. Die Wartezeit, die mit dem Erfordernis des Mindestdienstalters zwangsläufig verbunden ist, kann und muss indes geeignet und erforderlich sein, um eine zuverlässige Beurteilung des Leistungsvermögens und eine fundierte Prognose über die voraussichtliche Bewährung in einem höheren Amt zu ermöglichen. 4. Zum Fehlen einer "Konkurrentenlage" mangels Bewerbung um eine ausgeschriebene Stelle (§ 839 Abs. 3 BGB). |
| Rechtsgebiete: | GG, LSA-LVO, BGB |
| Vorschriften: | GG Art. 33 II, GG Art. 33 V, LSA-LVO § 10 V, BGB § 839 III, |
| Stichworte: | Beförderung, Schadensersatz, Leistungsgrundsatz, Wartezeiten, Schadensminderungspflicht, |
| Verfahrensgang: | VG Magdeburg 5 A 63/05 vom 14.06.2005 |
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