JuraForum.de > Urteile > OVG-SACHSEN-ANHALT > Beschluss vom 08.03.2007, Aktenzeichen: 4 L 9/07
| Leitsatz: | Wenn der Aufwand, der erforderlich ist, um das Grundstück der Anschlussnehmer an Versorgungs- und Abwasseranlagen anzuschließen, nicht gem. § 6 Abs. 3 Satz 5 KAG LSA in die Kosten der Einrichtung einbezogen wird, müssen die dafür entstandenen und noch entstehenden tatsächlichen Kosten aus dem Aufwand für den (allgemeinen) Herstellungsbeitrag herausgerechnet werden. In welcher Weise dann dieser Aufwand für die Herstellung des Grundstücksanschlusses von den Grundstückseigentümern zu tragen ist - gem. § 8 Satz 1 KAG LSA durch Erstattung in der tatsächlich entstandenen Höhe oder nach Einheitssätzen oder gem. § 6 Abs. 3 Satz 6 KAG LSA über einen besonderen Beitrag - hat auf die Ermittlung des Aufwandes für den (allgemeinen) Herstellungsbeitrag keine Auswirkungen. |
| Rechtsgebiete: | KAG LSA |
| Vorschriften: | KAG LSA § 6 Abs. 1 S. 1, KAG LSA § 6 Abs. 3 S. 5, KAG LSA § 6 Abs. 3 S. 1, |
| Stichworte: | Aufwandsüberscheitungsverbot, Grundstücksanschluss, Grundstücksanschlüsse, Gesamtanlagenkalkulation, Herstellungsbeitrag, Schätzung, Kostenquote, |
| Verfahrensgang: | VG Halle 9 A 346/06 vom 10.11.2006 |
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