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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 07.11.2003, Aktenzeichen: 2 L 10/03 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 2 L 10/03

Beschluss vom 07.11.2003


Leitsatz:1. Der Verwaltungsakt ist bestimmt genug, wenn der von ihm konkret Betroffene auch anhand der ihm bekannten Umstände erkennen kann, was von ihm verlangt wird.

2. Bei Eingriffsverfügungen wegen Baurechtswidrigkeiten ist das Ermessen der Behörde "indentiert".

3. Der Gleichheitssatz wird nicht verletzt, wenn die Behörde jedenfalls gegen solche Bauten ein-schreitet, die ihr bekannt geworden sind; gleichheitswidrig handelt die Behörde selbst dann nicht, wenn sie die Praxis hat, Schwarzbauten bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu dulden.

4. Die Eingriffsbefugnis wird nicht dadurch verwirkt, dass die Behörde nicht von sich aus ihr Gebiet ständig kontrolliert, sondern erst tätig wird, wenn sie auf einen bestimmten Schwarzbau aufmerksam gemacht worden ist.
Rechtsgebiete:LSA-VwVfG, LSA-BauO, GG, BGB
Vorschriften:LSA-VwVfG § 37 I, LSA-VwVfG § 40, LSA-BauO § 81, GG Art. 3, BGB § 242,
Stichworte:Ermessen, intendiertes Bestimmtheit, Rückbau, Eingriffsverfügung, Einschreiten, Gleichheitssatz, Schwarzbau, Duldung, Kontrolle, Verwirkung,
Verfahrensgang:VG Dessau 1 A 555/01

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