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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 07.06.2005, Aktenzeichen: 4 L 664/04 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 4 L 664/04

Beschluss vom 07.06.2005


Leitsatz:1. Satzungen sind auch dann regelrecht verkündet, wenn der Text dem Bekanntmachungsorgan lose beigelegt wird.

2. Die Gemeinde darf ein Verkündungsorgan wählen, das an Verkaufsstellen innerhalb des Gemeindegebiets käuflich erworben werden kann.

3. Die Hauptsatzung muss die Verkaufsstellen nicht aufführen.

4. Eine Satzungsbestimmung, die - dem neuen Recht des § 6 Abs. 6 KAG LSA entsprechend - vorsieht, dass die sachliche Beitragspflicht nur entsteht, wenn bereits vor der Entscheidung über die beitragsauslösende Maßnahme eine Satzung vorliegt, gilt nicht für "Alt-Fälle", in denen Maßnahmen abgerechnet werden, die vor dem 22.04.1999 begonnen worden sind (Bestätigung von OVG LSA, Beschl. v. 20.12.2004 - 2 M 609/04 -).
Rechtsgebiete:LSA-GO, LSA-KAG
Vorschriften:LSA-GO § 6 III, LSA-GO § 6 V, LSA-KAG § 6 VI,
Stichworte:Satzung, Bekanntmachung, Bekanntmachungsorgan, Bekanntmachungsumfang, Bekanntmachungsart, Kenntnisnahme, verlässliche, Erschwerung, unzumutbare, Maßnahme, beitragsauslösende, Beitragspflicht, sachliche : Entstehung,
Verfahrensgang:VG Magdeburg 2 A 198/04 vom 30.09.2004

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