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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 07.05.2007, Aktenzeichen: 2 O 91/07 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 2 O 91/07

Beschluss vom 07.05.2007


Leitsatz:Bei Klagen auf Erteilung einer Genehmigung für Windkraftanlagen kann zur Bemessung des Streitwerts nur dann auf den Jahresnutzwert abgestellt werden, wenn im Einzelfall eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgelegt wird, die einen konkreten wirtschaftlichen Nutzwert der Windenergieanlage ergibt. Wird eine solche nicht vorgelegt, ist in der Regel 1/10 des Substanzwerts (Herstellungswerts) der Anlage anzusetzen.
Rechtsgebiete:GKG
Vorschriften:GKG § 52,
Stichworte:Streitwert, Windenergieanlage, Windkraftanlage,
Verfahrensgang:VG Dessau-Roßlau, 1 A 156/06 vom 14.02.2007

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