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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 07.04.2006, Aktenzeichen: 4 L 39/06 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 4 L 39/06

Beschluss vom 07.04.2006


Leitsatz:Zur Rechtsfolge bei einer gegen § 13 Abs. 2 Satz 2 VwKostG LSA verstoßenden Staffelung der Höhe von Widerspruchsgebühren in einer Verwaltungskostensatzung sowie zur einseitigen Erledigungserklärung des Klägers im Berufungszulassungsverfahren

Zur Rechtsfolge bei einer gegen § 13 Abs. 2 Satz 2 VwKostG LSA verstoßenden Staffelung der Höhe von Widerspruchsgebühren in einer Verwaltungskostensatzung sowie zur einseitigen Erledigungserklärung des Klägers im Berufungszulassungsverfahren
Rechtsgebiete:KAG LSA, VwKostG LSA
Vorschriften:KAG LSA § 4 IV 1, VwKostG LSA § 13 II 2,
Stichworte:Widerspruchsgebühr, Staffelung, Erledigung, Erledigungserklärung, einseitige, Berufungszulassungsverfahren,
Verfahrensgang:VG Halle 4 A 301/05 vom 14.11.2005

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