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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 07.02.2008, Aktenzeichen: 10 M 5/07 



OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 10 M 5/07

Beschluss vom 07.02.2008


Leitsatz:Wechselt der Beschuldigte während der Beschwerdefrist seinen Verteidiger, so ist er regelmäßig verpflichtet, den neuen Verteidiger über die ergangene gerichtliche Entscheidung in Kenntnis zu setzen. Unterlässt er dies, so ist er nicht ohne Verschulden an der Einhaltung der gesetzlichen Beschwerdefrist gemäß § 65 Abs. 2 DO LSA gehindert, so dass für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kein Raum bleibt.
Rechtsgebiete:DO LSA
Vorschriften:DO LSA § 25,
Stichworte:Beschwerdefrist,
Verfahrensgang:VG Magdeburg, 8 B 14/07 vom 16.10.2007

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