( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 06.09.2004, Aktenzeichen: 1 M 316/04 



OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 1 M 316/04

Beschluss vom 06.09.2004


Leitsatz:Bestreitet der Adressat eines mit einfacher Post übermittelten Gebührenbescheides den Zugang, so hat grundsätzlich die Behörde den Zugang nachzuweisen. Anderes gilt jedoch, wenn der Empfänger nicht nur eine einzelne Briefsendung nicht erhalten haben will, sondern geltend macht, er habe über einen Zeitraum von zwei Jahren vier Bescheide der Behörde nicht erhalten.
Rechtsgebiete:AO
Vorschriften:AO § 122 I Nr. 1,
Stichworte:Bekanntgabe, Zugangsfiktion,
Verfahrensgang:VG Magdeburg 9 B 223/04 vom 13.08.2004

Volltext

Um den Volltext vom OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss vom 06.09.2004, Aktenzeichen: 1 M 316/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/ovg-sachsen-anhalt/ovg-sachsen-anhalt-beschluss-vom-06-09-2004-az-1-m-31604

"OVG-SACHSEN-ANHALT - 06.09.2004, 1 M 316/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN