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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 06.06.2006, Aktenzeichen: 1 L 35/06 



OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 1 L 35/06

Beschluss vom 06.06.2006


Leitsatz:1. § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG knüpft an den Ablauf einer Frist und stellt auf einen bestimmten Zeitpunkt - nicht einen Zeitraum (ab dem ...) - mit dem Ablauf der Frist entscheidungserheblich ab.

2. Es obliegt der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn, wann er welchem von ihm entsprechend bewerteten Dienstposten einer Planstelle zuordnet und die Planstelle besetzt. Diese Entscheidung erfolgt grundsätzlich allein in Wahrnehmung öffentlicher Interessen und berührt keine eigenen Rechte einzelner Beamter.

3. Diese Grundsätze gelten für die Dienstpostenbewertung ebenso wie für die Zuordnung der Planstellen zu den Dienstposten; auch hier entscheidet der Dienstherr im öffentlichen Interesse etwa über die qualitativen Anforderungen an die Erfüllung der auf dem Dienstposten wahrzunehmenden Aufgaben. Ein Beamter besitzt demzufolge insoweit grundsätzlich keine subjektiven Ansprüche.

4. Im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG werden die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf weiteres" auf "Dauer" erfolgt.

5. Die Zulage ist unabhängig davon zu gewähren, ob dem Beamten die höherwertige Funktion mit oder nicht mit der Intention, ihn zu befördern, übertragen worden ist.

6. Ein auf § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG gestütztes Begehren scheitert nicht daran, dass ein Stellenplan nicht "ausfinanziert" ist und die Finanzmittel, soweit sie zur Verfügung standen, vollständig abgeflossen sind (wie 3. Senat des OVG LSA). Mit den "haushaltsrechtlichen Voraussetzungen" gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG ist nicht die Finanzierung des Haushaltes angesprochen.

7. Mit der im Haushaltsplan vorgesehenen Planstelle werden die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung gestellt, um den Beamten zu besolden und sonstige Leistungen zu erbringen.
Rechtsgebiete:BBesG, BHO, LSA-LHO
Vorschriften:BBesG § 46 I 1, BHO § 49, LSA-LHO § 49,
Stichworte:Zulage, Verwendungszulage, Aufgaben, höherwertige Dienstposten, höherwertiger Amt, höherwertiges Übertragung, vorübergehend, vertretungsweise, Dienstpostenbewertung, Frist, Fristablauf, Zeitpunkt,
Verfahrensgang:VG Halle 5 A 303/04 vom 09.11.2005

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