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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 06.05.2008, Aktenzeichen: 4 L 103/08 



OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 4 L 103/08

Beschluss vom 06.05.2008


Leitsatz:1. Spätere Änderungen einer nichtigen Satzung können diese nicht heilen, weil eine unwirksame Satzung durch eine nachfolgende Änderung nicht wieder aufleben kann.

2. Die ersten wirksamen Erstattungsbestimmungen betreffen auch bereits abgeschlossene Maßnahmen, weil ein Grundstück von einem Grundstücksanschluss unabhängig davon bevorteilt wird, ob der Anschluss vor oder nach dem Inkrafttreten der Erstattungsregelungen errichtet wurde.
Rechtsgebiete:KAG LSA
Vorschriften:KAG LSA § 2 Abs. 1 S. 2, KAG LSA § 6 Abs. 6 S. 2, KAG LSA § 8 S. 4,
Stichworte:Änderung, Erstattungsregelungen, Maßnahme, abgeschlossene, Satzung, nichtig, unwirksam,
Verfahrensgang:VG Halle, 3 A 171/05 vom 08.02.2008

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