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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 06.05.2008, Aktenzeichen: 2 L 257/07 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 2 L 257/07

Beschluss vom 06.05.2008


Leitsatz:Ob ein fehlender Ausspruch im Sinne des § 80 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 VwVfG eine im Wege der Ergänzung nachholbare "Nichterklärung" darstellt oder stattdessen einer "Negativerklärung" gleichkommt, d.h. der bewussten, bestandskraftfähigen und einer Ergänzung entgegenstehenden Erklärung, dass die Zuziehung nicht notwendig gewesen sei, muss im Wege der Auslegung ermittelt werden.
Rechtsgebiete:VwVfG
Vorschriften:VwVfG § 80,
Stichworte:Zuziehung, Rechtsanwalt, Bevollmächtigter, Vorverfahren,
Verfahrensgang:VG Magdeburg, 1 A 30/06 vom 25.06.2007

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